Antrag auf Umgangsrecht, Umgangsrecht beantragen
Antrag Umgangsrecht

Antrag Umgangsrecht, Antrag auf Umgangsrecht, Umgangsrecht beantragen

Sollten Ihnen kein Umgangsrecht gewährt werden, ist Ihnen zu raten, am Anfang alle außergerichtlichen Möglichkeiten zu versuchen. Dies sind unter anderen Jugendamt, Mediation und Gespräche mit Freunde und Verwandten. Auch hat es sich bewährt, den Kontakt mit anderen Bezugspersonen des Kindes und des anderen Elternteiles zu suchen ist.

Sollten Sie alle diese Möglichkeiten ausprobiert haben um den Umgang zu regeln, der Umgang aber immer noch nicht stattfinden oder nur sehr stark eingeschränkt möglich sein, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Umgang beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Dafür sollten Sie sich einen Anwalt suchen und diesen mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Selbstverständlich könnten Sie sich, wie in fast allen gerichtlichen Verfahren, selbst vertreten. Personen, die über gute rechtliche Erfahrung verfügen, sei das auch zu raten.
Dennoch ist hierbei die hohe eigene Emotionalität zu berücksichtigen. Es geht um Ihr Kind, um Sie und Ihrer aller Zukunft. Dadurch ist in vielen Fällen der Blick nicht oder nur eingeschränkt frei. Vielleicht fürchten Sie sich vor diesem Termin oder Sie sind allzu aufgeregt. Dann ist es besser, über anwaltliche Unterstützung zu verfügen.

Sollten Sie das Verfahren allein betreiben wollen, müssen Sie den Antrag möglichst vollstreckbar formulieren. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Anspruch begründen. Meist ist dabei eine kurze Schilderung der bisherigen Situation und der Gesprächsrunden ausreichend.

Sollten Sie überlegen, ob Sie ein Umgangsverfahren führen, dann vergegenwärtigen Sie sich, was Sie zurzeit haben und was Sie nach dem Verfahren erhalten können. Haben Sie zurzeit keinen Umgang, dann haben Sie auch nichts zu verlieren.

Sollten Sie sich für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entschieden haben, übernehmen wir gerne Ihre Mandantschaft.    [zum Antrag]


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