Jugendamt Umgangsrecht
Umgangsrecht und ...

Jugendamt Umgangsrecht

Das Jugendamt hat bei Umgangsverfahren zwei Aufgaben. Einerseits soll es zwischen verstrittenen Elterteilen vermitteln (aus Fürsorgepflicht für das Kind) und damit für das Kind entscheiden. Anderseits wird das Jugendamt bei Umgangsprozessen regelmäßig um Stellungnahme gebeten. Bei solchen Stellungnahmen hat das Jugendamt auf die Position der Eltern zueinander, das Verhalten der Eltern zum Kind und auf die Kindeswohlinteressen einzugehen.
Insgesamt gesehen macht es einen eher schlechten Eindruck, wenn Sie im Streitfall das Jugendamt übergehen.

Wenn Sie das Jugendamt aufsuchen, sollten Sie sich klar sein, was Sie dort erreichen können. Selbstverständlich kann das Jugendamt mit Ihnen eine Regelung abschließen und über die Gestaltung des Umgangs sprechen. Aber diese Regelung ist, wie auch Ihre private Regelung, nicht vollstreckbar. (s.a. "Umgangsrecht regeln")
Sollte das andere Elternteil nicht zum Jugendamtstermin erscheinen und keine Kindeswohlgefährdung vorliegen, dann kann das Jugendamt nichts unternehmen und Sie auch nur an das Gericht verweisen.

Weiterhin seien die Männer darauf hingewiesen, dass einzelne Mitarbeiter der Jugendämter manchmal sehr einseitig zugunsten der Interessen der Kindsmutter orientiert sein können. Dies hat etwas mit dem Personal zu tun, welches in der Regel zu über 90 % aus Frauen besteht und weiterhin mit dem Grundsatz, dass nach einer Trennung als erstes die Frau zu stabilisieren sei. Diese Stabilisierung der Frauen führt aber meist dazu, dass den Vätern die selbstverständlichen Erziehungs- und Betreuungsrechte abgenommen werden.

Daher ist es meist ratsam, den Besuch beim Jugendamt mit einer gesunden Portion Skepsis zu absolvieren und die Funktion dieser Behörde zu kennen. Jedoch gibt es durchaus positive Ausnahmen von eben gesagtem.

Sollte das Jugendamt nichts erreichen, besteht die Möglichkeit, eine Familien- oder Elternberatungsstelle zu beauftragen. Dabei ist zu unterscheiden, einerseits, zwischen staatlichen oder quasi staatlichen Stellen und andererseits privaten Familienberatungsstellen sowie Mediatoren.
Diese Beratungsstellen bzw. Mediatoren haben unterschiedliche Ansätze und arbeiten mit unterschiedlichen Modellen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie versuchen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen und die Parteien zu befähigen, wieder über ihre Probleme zu reden und diese gemeinsam und einvernehmlich zu lösen.

Nehmen Sie sich Zeit bei der Wahl einer geeigneten Beratungsstelle und erarbeiten Sie für sich klare Ziele. Formulieren Sie Ihre Erwartungen und tragen Sie diese an den Berater heran. Nur dann ist dieser in der Lage, Sie bei der Lösungsfindung und im Einigungsprozess gut zu unterstützen.

Sollten Sie vor der Beratungsstelle und vor dem Jugendamt eine Umgangsregelung treffen, versuchen Sie möglichst exakt und genau die Umgangszeiten festzulegen. Denken Sie bei der Gestaltung der Umgangzeiten auch an Ausfall, Krankheit des Kindes und der Eltern, an Feiertage, Schulferien, Schulfeste und sonstige Veranstaltungen. Ebenso sollten Sie über Telefonzeiten sprechen und darüber, wie sich der Informationsaustausch zwischen den Eltern gestalten soll.

Gelingt es in diesem Prozess nicht, eine Lösung zu erarbeiten, wird sich möglicherweise der bestehende Konflikt zwischen den Eltern weiter verschärfen.



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