Parental-Alienation-Syondrom (PAS)
Umgangsrecht und ...
Parental-Alienation-Syondrom (PAS)
Sollte Ihnen kein Umgang gewährt werden und/oder immer wieder der Wille des Kindes vorgeschoben werden, kann auch ein Parental-Alienation-Syondrom (PAS - in Deutsch sinngemäß: Eltern-Entfremdungs-Syndrom) die Ursache sein.
Darunter wird verstanden, dass ein Elternteil eine solche Beziehung zu dem Kind herstellt, die den anderen Elternteil von der Eltern-Kind-Beziehung ausschließt. Dieses, irgendwann vollständig entfremdete, Kind will dann - aufgrund der in ihm aufgebauten negativen Gefühle - keinerlei Kontakte mehr zum entfremdeten Elternteil. Der Begriff des PAS wurde 1985 vom amerikanischen Kinderpsychiater Prof. Richard Alan Gardner eingeführt.[ 13 ] Er definierte dazu 8 Symptome:
Beim Abschluss des Verfahrens durch Beschluss oder Vergleich sollten Sie darauf achten, dass der Umgang entweder durch einen Umgangspfleger oder durch einen Psychologen begleitet wird. Neben dem Kind benötigt auch dass andere Elternteil Unterstützung. Es ist anzunehmen, dass die bloße gerichtliche Anordnung eines Umgangs nicht mehr ausreichend ist. Nur die Therapie des anderen Elternteils wird zu einer Änderung seines Verhaltens führen. Dabei sollte versucht werden, die Nichteinhaltung der Therapie mit Sanktionen in Bezug auf das Sorgerecht zu verbinden.
Darunter wird verstanden, dass ein Elternteil eine solche Beziehung zu dem Kind herstellt, die den anderen Elternteil von der Eltern-Kind-Beziehung ausschließt. Dieses, irgendwann vollständig entfremdete, Kind will dann - aufgrund der in ihm aufgebauten negativen Gefühle - keinerlei Kontakte mehr zum entfremdeten Elternteil. Der Begriff des PAS wurde 1985 vom amerikanischen Kinderpsychiater Prof. Richard Alan Gardner eingeführt.[ 13 ] Er definierte dazu 8 Symptome:
- Fortgesetzte und unbegründete Zurückweisung und Verunglimpfung eines Elternteils durch das Kind: An gemeinsame schöne Erinnerungen mit dem entfremdeten Elternteil kann sich das Kind nicht mehr erinnern. Das Kind wertet den entfremdeten Elternteil ab, ohne Anzeichen von Verlegenheit und Schuldgefühlen zu entwickeln, und beschreibt ihn generell als böse und gefährlich. Wird allerdings konkreter nachgefragt, können die Vorwürfe nicht näher präzisiert werden.
- Absurde Rationalisierungen: Die Kinder entwickeln für seine feindselige und ablehnende Haltung irrationale und absurde Rechtfertigungen, welche in keinem Zusammenhang mit tatsächlichen Erfahrungen stehen.
- Fehlen von normaler Ambivalenz: In normalen Beziehungen zwischen Menschen gibt es immer eine Ambivalenz. An jedem gibt es Verhaltensweisen, die einem gut oder weniger gut gefallen. Kinder die von PAS betroffen sind, beschreiben den einen Elternteil als nur gut, den anderen als nur böse. Diese Schwarz-Weiß Spaltung ist für PAS besonders kennzeichnend.
- Reflexartige Parteinahme für den betreuenden Elternteil: innerhalb von Familienanhörungen wird ohne zu zögern und ohne Anzeichen von Zweifel für den betreuenden Elternteil einseitig Partei ergriffen.
- Eine Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das weitere Umfeld des entfremdeten Elternteils: Kontakte zu Großeltern, Freunden und Verwandten des abgelehnten Elternteils, mit denen das Kind bislang eine gute und warme Beziehung unterhielt, werden plötzlich und ebenfalls mit absurden Begründungen abgelehnt.
- Das Phänomen der "eigenen Meinung": Der "eigene Wille" und die "eigene Meinung" werden vom betreuenden Elternteil besonders gefördert. Von PAS betroffene Kinder können teilweise schon mit drei oder vier Jahren darauf hinweisen, dass alles, was sie sagen, auch wirklich ihre eigene Meinung ist.
- Abwesenheit von Schuldgefühlen gegenüber dem entfremdeten Elternteil: PAS-Kinder hegen keine Schuldgefühle oder Mitgefühl. Sie behaupten, dass der abgelehnte Elternteil nicht unter dem Kontaktverlust zu seinem Kind leide. Er sei selbst schuld, und es sei gerecht, keinen Kontakt mehr zu ihm haben.
- Übernahme "geborgter Szenarien": PAS-Kinder schildern Szenarien und Vorwürfe, welche durch den betreuenden Erwachsenen vermittelt wurden, die sie aber nicht selbst mit dem anderen Elternteil erfahren haben.[ 3 ]
Beim Abschluss des Verfahrens durch Beschluss oder Vergleich sollten Sie darauf achten, dass der Umgang entweder durch einen Umgangspfleger oder durch einen Psychologen begleitet wird. Neben dem Kind benötigt auch dass andere Elternteil Unterstützung. Es ist anzunehmen, dass die bloße gerichtliche Anordnung eines Umgangs nicht mehr ausreichend ist. Nur die Therapie des anderen Elternteils wird zu einer Änderung seines Verhaltens führen. Dabei sollte versucht werden, die Nichteinhaltung der Therapie mit Sanktionen in Bezug auf das Sorgerecht zu verbinden.
Beratung Umgangsrecht, Hilfe Umgangsrecht neues Umgangsrecht Umgangsrecht Mutter Gerichtskosten Umgangsrecht Umgangsrecht Scheidungsantrag Gesetz Umgangsrecht Bundesverfassungsgericht Umgangsrecht Entscheidung Vaterschaft anfechten Sorgerecht Umgangsrecht Scheidung Trennung Umgangsrecht Ausland, Umgangsrecht im Ausland Umgangsrecht Geschwister Gutachten Umgangsrecht Änderungen Umgangsrecht ändern Prozesskostenhilfe Prozeßkostenhilfe Umgangsrecht Unterhalt Umgangsrecht Fahrtkosten Anwaltskosten Umgangsrecht Umgangsrecht Anfrage Umgangsrecht Geburtstag Umgangsrecht Besuchsrecht kein Umgangsrecht, Umgangsrecht verhindern, kein Umgang, Umgang verhindern Scheidung Umgangsrecht, Trennung Umgangsrecht Umgangsrecht Weihnachten, Umgangsrecht Feiertage Umgangsrecht bei Krankheit, Ausfall Umgang Umgangsrecht uneheliches nichteheliches Kind Umgangsrecht Umfang Umgangsrecht wie oft Scheidungskosten Umgangsrecht SGB, ALG 2 (ALG II) Umgangsrecht Umgangsrecht Ferien Verfügung Umgangsrecht Jugendamt Umgangsrecht Begleiteter Umgang, Modell Umgangsrecht Umgangsrecht Entfernung Umgangsrecht Vater/ Umgangsrecht Väter Was bedeutet Umgangsrecht Umgangsrecht Dauer, Umgangsrecht Zeiten Umgangsrecht durchsetzen Jahre Umgangsrecht Umgangsrecht Kind/ Umgangsrecht Kinder Kosten Umgangsrecht Umgangsrecht Pflicht Anwaltskostenrechner Prozesskostenhilfe (PKH) Verfahrenskostenhilfe Umgangsrecht Richtlinien Umgangsrecht Großeltern Umgangsrecht wann Urteil Umgangsrecht - Gerichtsurteil Umgangsrecht Kosten Umgangsrecht Umgangsrecht Antrag Gerichtskostenrechner Antrag Umgangsrecht - Umgangsrecht beantragen Umgangsrecht Regelungen Regelung Umgangsrecht - Umgangsrecht regeln
© www.umgangsrecht.org 2009 - 2013
| Impressum | Kontakt | Quellenverzeichnis | Über diese Webseite | Webmaster |
NTAuMTcuMTA5LjI0ODo6MjAxMy4wNS4yMiAyMDo0Mjo0Mg==
| Impressum | Kontakt | Quellenverzeichnis | Über diese Webseite | Webmaster |
NTAuMTcuMTA5LjI0ODo6MjAxMy4wNS4yMiAyMDo0Mjo0Mg==
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Google+.
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Twitter
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Facebook