Umgangsrecht regeln, Regelung des Umgangsrechts
Regelung Umgangsrecht

Regelung Umgangsrecht, Umgangsrecht regeln, Regelung des Umgangsrechts

Grundsätzlich besteht für die Regelung des Umgangs kein Formzwang. Daher ist eine einvernehmliche Absprache zwischen den Elternteilen die einfachste und beste Möglichkeit, den Umgang zu treffen. Dies kann auch nur mündlich erfolgen.

Folgend Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
  • privat mündlich Vereinbarung
  • privat schriftlich Vereinbarung
  • Vereinbarung vor dem Jugendamt (mündlich/schriftlich)
  • Vereinbarung vor einer anderen Stelle
  • Vereinbarung im Gericht durch Vergleich
  • Vereinbarung im Gericht durch Beschluss
Der Gesetzgeber regelt Dauer und Umfang des Umgangsrechts nicht. Die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung ist im Einzelfall zu treffen - unter Abwägung der konkreten Verhältnisse. Mit in die Entscheidung einbezogen werden muss, wie lange sich das Kind bisher beim Elternteil aufgehalten hat, wie der Kontakte der Eltern zum Kind ist, wie der Vater und die Mutter arbeiten usw.
Beschränkt wird die Findung einer konkreten Umgangsregelung nur durch das Kindeswohl.

Alle bekannten und immer wieder aufgeführten Regelungen sind reine Rechtsprechungshinweise, daher von Mutter und Vater jederzeit verhandelbar.

Bsp.: Der Vater ist Schichtarbeiter und arbeitet in der so genannten rollenden Woche. Daher ist es ihm nicht möglich, das Kind immer am Wochenende zu nehmen, da er in diesem Zeitraum arbeiten muss. Sollten die Parteien sich einig sein, ist dies unproblematisch, denn Mutter und Vater können sich auf die freien Tage des Vaters einigen. Selbstverständlich kann der Vater sein Kind auch an den freien Nachmittagen betreuen.

Auch ist bei der Vereinbarung keine Form zu beachten. Eine einvernehmliche Umgangsregelung, die auch durch eine mündliche Absprache zwischen den Parteien möglich ist, sollte den Normalfall darstellen.

Alle anderen Formen (ob schriftlich, unter Zeugen oder anders) stellen nur ein "Mehr" an Form dar, um die Umgangsvereinbarung im Zweifel beweisen zu können. Eine rechtliche Notwendigkeit besteht dafür allerdings nicht.

Sollten Sie sich aber schon in einem Streit befinden, müssen Sie auf schriftliche Äußerungen drängen. Geschieht das nicht, fertigen Sie ein Gedankenprotokoll an und lassen Sie es später unterschreiben.

Eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung ist die einfachste und die normalste Möglichkeit der Eltern, den Umgang nach der Trennung zu regeln. Grundsätzlich ist davon nicht abzuraten, insbesondere wenn der Wille von beiden Eltern dokumentiert wird.
Durch diese Möglichkeit können die Eltern in gemeinsamen Gesprächen ihre Wünsche aufarbeiten, aufschreiben und diesen entsprechende Regeln zuordnen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass solch eine Vereinbarung zwar den rechtlichen Willen der Parteien dokumentiert, ihr aber leider jede Vollstreckbarkeit und damit Durchsetzbarkeit fehlt. Daher ist in konfliktreichen Konstellationen eher eine andere Form zu wählen.

Die Chance einer solchen wie im vorherigen Absatz beschrieben Reglung ist aber, dass beide Parteien schnell und einfach zu einer Lösung kommen können. Kurz nach der Trennung ist eine schnelle Befriedung der Situation meist noch möglich und dies bietet eine hervorragende Chance, eine private Trennungsvereinbarung abzuschließen. Eine schnelle Umgangsvereinbarung, bei der alles geregelt worden ist, die für keinen einen großen Einschnitt darstellt und die auch die Interessen des Kindes ausreichend würdigt, führt zu einer schnellen Beruhigung sowie zu einem guten Gefühl bei allen Beteiligten. Alle können die Veränderung durch eine solche Trennungs- bzw. Umgangsvereinbarung ganz entspannt verleben.

Sollten Sie keine einvernehmliche Regelung, auch nicht unter Zuhilfenahme von Dritten Personen erzielen, dann bleibt Ihnen nur der Ausweg, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dafür sollten Sie sich zuerst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt hat den Vorteil, dass noch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung besteht, dass Jugendämter für das Kind argumentieren und dies mit fast keinen Kosten verbunden ist. (s.a. "Jugendamt Umgangsrecht")



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