Umgangsrecht Dauer
Umgangsrecht Zeiten

Umgangsrecht Dauer, Umgangsrecht Zeiten

Immer wieder wird man in der anwaltlichen Praxis gefragt, wie viel - also: wie lange, zu welchen Zeiten, mit welcher Dauer - Umgang einem Kind in einem bestimmten Alter zu gewähren ist. Dies kann keinesfalls pauschal beantwortet werden.

Grundsätzlich ist klarzustellen, dass Umgang nicht nur der Besuchsumgang beim Vater oder bei der Mutter ist, sondern auch jegliche Form der Kommunikation juristisch als Umgang zu werten ist. Jeglicher Kontakt mit dem Kind wird also als Umgang eingestuft.

Dies bedeutet natürlich auch, dass ein Elternteil vom anderen Elternteil genau diese Umgangsformen verlangen kann, z. B. Telefonkontakte, die Weitergabe von e-Mails oder Briefen. Wichtig ist dies auch im Bezug auf Postkarten zu Feiertagen, Geschenke für Geburtstage etc.
Daher sollte das Elternteil, auch und gerade wenn es weiter entfernt wohnt, immer wieder versuchen, den Kontakt in jeder möglichen Form aufrecht zu erhalten.

Die Länge der persönlichen Besuchskontakte ist immer vom Einzelfall und von folgenden Kriterien abhängig, wie zum Beispiel:
  • Alter des Kindes,
  • Erziehungsfähigkeit der Eltern,
  • bisherige Kontaktzeiten,
  • Nähe der Wohnorte,
  • Umfeld des Kindes,
  • andere Umstände.
Sollten Sie dem anderen Elternteil Umgang gewähren müssen, bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung immer als erstes die Interessen des Kindes.
Möchte das andere Elternteil den Umgang geregelt haben wollen, dann ist es nicht immer förderlich, wenn man anfängt, um Minuten zu feilschen. Allgemein werden Sie es sein, der die meiste Zeit durch den gelebten Alltag mit dem Kind verbringt.

Daher sollten Sie lieber großzügig sein. Denn das andere Elternteil arbeitet auch und hat nicht unbegrenzt Zeit, so dass es sich den Umgang nicht immer ausschließlich nach Ihren Vorstellungen und Belangen einrichten kann.

Das hier zu den Umgangszeiten Erwähnte findet auch auf die Festsetzung der Dauer des Umgangs Anwendung. Die Dauer des Umgangs richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles.

Weitere Hinweise zur Länge des Umgangs und der Ausgestaltung der Umgangszeiten und dies betreffende Regelungen finden Sie auch unter "Umgangsrecht Richtlinien".



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