Umgangsrecht Richtlinien
Umgangsrecht und ...

Umgangsrecht Richtlinien

Am Anfang ist klarzustellen, dass es eine Richtschnur oder eine Festlegung zum Umgang nicht gibt. Der Umgang orientiert sich am Einzelfall und an den Umständen der Eltern und Kinder. Kriterium für die Ausgestaltung des Umganges sollte die Bindung zu dem Elternteil oder, besser, die Entstehung einer Bindung zum Elternteil sein. Begrenzt wird der Umgang nur durch die Verletzung des Kindeswohls.

Alle Bindungstheorien sind sich nicht abschließend einig, wie Bindung entsteht und wie überhaupt oder ab wann etwas als Bindungsbeziehung einzuordnen ist. Daher ist es sehr schwierig, Aussagen darüber zu treffen, wie viel Umgang ein Kind mit einem Elterteil haben muss, damit eine lebenstüchtige Eltern-Kind-Beziehung entsteht kann und gelebt wird. [ 14 ]

Natürlich gibt es einige Grundsätze die als Richtschnur immer wieder herangezogen werden und die für einen bestimmten Umgang sprechen.

Grundsätzlich sagt man: "Je kleiner das Kind, umso häufiger, aber umso kürzer pro Umgang."

Daher ist der Umgang bei Schulkindern länger zu wählen. Wobei eine längere Zeit zwischen den Umgängen vereinbart werden kann. Lange Zeit wurde prinzipiell für kleine Kinder ein Wochenendumgang von einem Tag ohne übernachtung angenommen. Eine Übernachtung und auch Urlaubsfahrten mit dem Kindesvater waren erst nach Schulbeginn möglich. Ab ungefähr 6 Jahren wurde dann auch ein Wochenendumgang, von Samstag zu Sonntag, vereinbart oder festgelegt und die Kinder konnten auch längere Zeiten beim Vater verbringen.

Von dieser starren Reglung ist man auch im Interesse der Kinder abgekommen. Vielmehr hat man erkannt, dass auch ein kurzer Umgang mit dem anderen Elternteil für das Kind wichtig sein kann. Weiterhin wird auch der Umgang am Wochenende nicht mehr nur in den engen Grenzen gewährt, denn schließlich soll der Vater in den Alltag des Kindes mit eingebunden werden. [ 14 ]

Neben dem Alter des Kindes ist auch das vorhandene oder eben nicht vorhandene Konfliktpotential ein erheblicher Faktor für den Umfang von Umgang. Wobei hier durch die Vereinbarung oder Urteil versucht werden sollte, möglichst wenig Reibefläche zu schaffen. Keinesfalls darf aber der im Raum stehende immerwährende Streit zu einem Umgangsausschluss führen.

Weitere Faktoren sind die Bindungstoleranz der Eltern verbunden mit der Kooperationsfähigkeit beider Parteien. Ebenso ist bei der Ausgestaltung des Umgangs auf die individuellen Faktoren des Kindes, wie Charakter, zu achten. Weiterhin haben andere Dinge, wie etwa äußeren Faktoren, Einfluss auf den Umfang des Umgangs - als da wären zum Beispiel der Wohnsitz der Eltern, Freundschaften der Kinder und anderes.

Zusammenfassend ist noch einmal klar zustellen, dass es eine Richtlinie in diesem Sinne nicht gibt. Alle Faktoren sind ausschlaggebend für den Umfang des Umgangs der Kinder. Es ist im Einzelfall nach einer angemessenen Lösung zu suchen.



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