Umgangsrecht wie oft
Umgangsrecht Umfang

Umfang Umgangsrecht, Umgangsrecht wie oft

Der Gesetzgeber hat keine Regelung getroffen, in welchem zeitlichen Rahmen das Umgangsrecht zu gestalten ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Umgang am Wochenende jeweils in der Zeit von Freitag bis Sonntag haben sollte. Dies kann jedem Elternteil gewährt werden.

Von der tatsächlichen Ausgestaltung des Umgangs sind aber die persönliche Situation der Eltern und die des Kindes abhängig.

Sollten die Eltern in Schichten arbeiten oder nur nachts arbeiten, ist der Umgang anders festzulegen. Genauso ist es bei der Ausgestaltung des Umgangs zu bedenken, sollte ein Elternteil nur am Wochenende arbeitet. Dann kann der Umgang selbstverständlich auch an freien Tagen in der Woche stattfinden.

Den meisten Elternteilen ist aber ein reiner Wochenendumgang zu wenig. Die Eltern wollen mit dem Kind auch Alltag erleben und auch aktiv an der Freizeitgestaltung des Kindes mitwirken. Für diese Eltern ist eine Teilung der Umgangzeiten, also ein paritätischer Umgang zu empfehlen. Sollte sich das andere Elternteil aber gegen einen solchen Umgang aussprechen, wird es schwierig, diesen durchzusetzen. Am besten ist, am Anfang ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt oder bei einer anderen neutralen Stelle zu suchen und dort seinen Standpunkt darzulegen. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, dann bleibt nur noch der Gang zum Gericht.

Argumentieren Sie vor dem Gericht mit dem gleichen Standpunkt. Sie sind der Auffassung, dass das Kind genauso eine Mutter wie einen Vater braucht und dass das Kind zu beiden Personen möglichst viel Kontakt haben sollte. Das Kind soll bei beiden Eltern Alltag verleben und dort in das Familiengeflecht integriert werden. Gerade viele Streitereien über den Umgang haben ihre Ursache darin, dass ein Elternteil zu wenig Umgang erhält. Dies kann man nur umgehen, wenn beide Elternteile nach ihren Möglichkeiten an der Erziehung des Kindes beteiligt werden. Weiterhin ist der Umgang auch immer eine Zeit der Entlastung des anderen Elternteils. Dies kann sich dann erholen und anderen Aktivitäten widmen. Auch das kommt dem Kind zugute.
Immer wieder wird vorgebracht, die Kinder brauchen einen Lebensmittelpunkt und ein geordnetes häusliches Umfeld. Dies trifft so allgemein gesagt nicht auf alle Kinder zu und darf nicht pauschalisieren werden. Viele Kinder können mit zwei Haushalten sehr gut umgehen.

Weiterhin sollte auch die Wohnsituation des Kindes beachtet werden. Wohnen die Eltern in unmittelbarer Nachbarschaft, so ist ein weitreichender Umgang besser zu gestalten, da die Kinder ihre Freunde behalten können und nicht immer mit allen Gegenständen umziehen müssen.

Allgemein wird immer wieder vorgebracht, je kleiner die Kinder umso häufiger der Kontakt, je größer die Kinder umso länger. Dies ist ebenfalls nicht zu pauschalisieren.
Die Ursache der obigen Aussage liegt darin, dass Babys und kleine Kinder noch kein langes Erinnerungsvermögen besitzen. Kleine Kinder vergessen wichtige Bezugspersonen schneller. Daher sollte ein häufigerer - wenn auch kurzer - Kontakt angestrebt werden.
Immer wieder umstritten ist, ob der Umgang mit oder ohne Übernachtung stattfinden sollte. Nach den bisherigen Erfahrung kann auch bei kleineren Kindern eine Übernachtung durchaus möglich sein, wenn sich beide Elternteile darauf einstellen.

Bei größeren Kindern kann dann der Umgang ausgedehnt werden. Beachten Sie aber bitte, dem Kind auch noch ein soziales Leben zu ermöglichen. Das Kind sollte nicht nur auf Reisen sein, sondern noch mit Freunden spielen, Hausaufgaben machen und Freizeit verleben dürfen. Gleichwohl kann dies von beiden Elternteilen angeboten werden. Daher sollte bei größeren Kindern darüber nachgedacht werden, inwieweit ein Elternteil ein solches Angebot unter Umständen vollständig übernimmt.



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