Umgangsrecht uneheliches Kind, Umgangsrecht nichteheliches Kind
Umgangsrecht wer

Umgangsrecht mit einem unehelichen oder nichtehelichen Kind

Wer Umgang hat und was Umgang im Einzelfall ist, wird im Gesetz nicht festgelegt.

Anfänglich ist bei der Festlegung des Umgangs zu unterscheiden, ob (1) die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben oder (2) nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist.

(1) Sind beide Eltern in der elterlichen Sorge, verfügen auch beide über den Aufenthalt des Kindes. Dass heißt, die Eltern können beide einheitlich bestimmen, wo das Kind sich aufhält.

Sollten die Eltern bestimmen, dass das Kind bei dem einem Elternteil lebt, dann hat automatisch das andere Elternteil nur ein Umgangsrecht.

Die Festlegung, wo sich das Kind aufhält, kann auch konkludent durch den unwidersprochenen Auszug eines Elternteils geschehen.

Kommt es bezüglich des Kindesaufenthaltes zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern, muss der Aufenthalt durch ein Gericht geklärt werden. Das Gericht wird dann im Verfahren festlegen, wo sich das Kind aufhalten muss bzw. sich die Kinder aufhalten müssen.

Die gemeinsame Sorge bedeutet auch, dass - wenn die Eltern zusammenleben und beide sorgeberechtigt sind - keiner mit dem Kind verziehen kann ohne das andere Elternteil um Erlaubnis zu fragen. Sollte die Erlaubnis von einem Elternteil nicht erteilt werden, ist ebenfalls eine Entscheidung beim Gericht anzurufen.

(2) Sollte nur ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge haben (dies erhält, bei unverheirateten, automatisch nur die Mutter mit der Geburt), dann kann dieser Elternteil den Aufenthalt des Kindes allein bestimmen. Damit hat bei Trennung der Eltern dieses Elternteil immer nur ein Umgangsrecht.
Was juristisch unter Trennung verstanden wird, können Sie unter "ab wann greift das Umgangsrecht" nachlesen.

Umgang haben grundsätzlich auch die Eltern eines unehelichen (nichtehelichen) genauso wie die eines ehelichen Kindes. Eine Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern wird rechtlich nicht mehr getroffen. Daher stehen beiden Kindergruppen die gleichen Rechte zu.



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