Umgangsrecht Väter
Umgangsrecht Vater

Umgangsrecht Vater - Umgangsrecht Väter

Bitte beachten Sie als Vater der sein Umgangsrecht ausüben möchte folgendes:
  1. Das Umgangsrecht steht Ihnen und Ihrem Kind zu - dass heißt, Sie üben das Umgangsrecht ohne eine Begründung aus. Sie müssen sich nicht und sollten sich auch nicht für den Umgang rechtfertigen.
  2. Versuchen Sie immer im Gespräch zu bleiben. Denn nur so können Sie ihren Umgang auch "einfach" ausüben und es wird zu keiner längeren Umgangsunterbrechung kommen.
  3. Umgang ist immer von Haustür zu Haustür zu gewähren und obliegt alleine Ihrer Verfügung. Alle Einflussnahme ist zu unterlassen und zu unterbinden. Versuchen Sie das von Anfang an so darzustellen.
  4. Versuchen Sie das Umgangsrecht möglichst umfassend zu gestalten. Versuchen Sie die mündliche Regelung, die Absprache vor dem Jugendamt, den Vergleich - möglichst alles - zu regeln und auszulegen. Dies verhilft Ihnen zu Ruhe und Gewissheit beim Umgang.
  5. Versuchen Sie das Verhältnis des Kindes nicht durch den Streit zu beeinträchtigen. Lassen Sie das Kind aus dem Streit raus. Wenn Sie sich mit Ihrer Expartnerin streiten, übertragen Sie es nicht aufs Kind. Das Kind kann nichts dafür und hat es schon so schwer genug. Daher missbrauchen Sie es nicht noch als Bote oder als Freund.
  6. Bleiben Sie bei der Regelung und machen Sie am Anfang möglichst wenige Zugeständnisse, denn viele geben so viel nach, bis nichts mehr da ist.
  7. Beachten Sie bitte: Es geht immer um Ihr Kind und nicht um andere Interessen.
Weiterhin sollten Sie Sich die "Bitten eines Kindes" zu Herzen nehmen.

Wenn Sie diese Grundsätze beachten, werden Sie merken, dass der Umgang einfach zu gestalten und zu leben ist und Sie einige Probleme umgehen. Diese Probleme kommen immer wieder durch die gleichen Verhaltensweisen von Männern. Beispielsweise ist es immer wieder zu beobachten, dass Männer am Anfang zu viele Zugeständnisse machen. Das hat dann zur Folge, dass, wenn eine andere Situation eintritt, Sie keine Chance haben, den Umgang wieder anders zu regeln. Daher versuchen Sie, wie unter sechstens gesagt, bei Ihrer einmal getroffenen Regelung zu bleiben.



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