Umgangsrecht wann
Umgangsrecht und ...

Umgangsrecht wann

Umgangsrecht setzt immer voraus, dass die Eltern räumlich getrennt leben. Denn grundsätzlich haben vor der Trennung der Eltern diese kein Umgangsrecht, da sie pausenlos Kontakt zu ihren Kindern haben.

Als Trennung ist dabei nicht unbedingt die Trennung als Scheidungsvoraussetzung zu verstehen, sondern mehr die räumliche Trennung der Eltern oder noch einfacher der Verzug eines Elternteils an einen anderen Wohnort. Damit findet Umgang immer statt, wenn beide Parteien einen eigenen anderen Wohnsitz haben.

Die Trennung als Voraussetzung für die Scheidung ist nicht unbedingt mit einem Auszug eines Ehegatten verbunden. Eine solche Trennung, die als Scheidungsvoraussetzung dient, ist auch möglich, wenn die Ehegatten weiterhin innerhalb der Wohnung getrennt leben. Das kann durch eine Trennung der Haushalte, der Schlafzimmer und somit als Etablierung einer Wohngemeinschaft - auch innerhalb der aktuellen gemeinsamen Wohnung - erfolgen. Ebenso könnte es so sein, dass ein Ehepaar schon immer getrennt lebt und daher eine Trennung an sich nicht möglich ist.

Für ein Umgangsrecht ist diese Trennung aber nicht entscheidend, da nur die räumliche Trennung von den Kindern Voraussetzung für die Durchsetzung des Umgangs ist.

Das Umgangsrecht ist nicht an Bedingungen gekoppelt. Das heißt, alle vorgebrachten Argumente, wie beispielsweise: "du zahlst keinen Unterhalt, dann siehst du auch deine Kinder nicht mehr" oder "wenn du mich anschreist, kannst du dir den Umgang abschminken" sind keine Argumente, die den Umgang verhindern.

Auch der Vater, der keinen Unterhalt zahlt, weil er keinen Unterhalt zahlen kann, hat ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Dies gilt selbst dann, wenn er keinen Unterhalt zahlen will. Ebenso hat der Vater, der Unterhalt zahlt, nicht automatisch ein Umgangsrecht.

Beim Dauerstreit zwischen den Eltern ist es gleichgültig, von wem dieser ausgeht. Die Eltern sollen in ihrer eigenen Verantwortung den Konflikt lösen und andere Streitgebiete unabhängig vom Umgang regeln.

All dies ist für alle Seiten sehr unbefriedigend, da im Umgangsstreit die Frage, ob beispielsweise Unterhalt bezahlt wird, regelmäßig nicht erläutert wird.
Hier ist ein Umdenken notwendig. Die Eltern sollen durch ihr Handeln zeigen, dass sie befähigt sind, die Probleme der Kinder zu lösen. Dabei spielt die finanzielle Absicherung des Kindes keine untergeordnete Rolle.



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