Gerichtsurteil Umgangsrecht
Urteil Umgangsrecht

Urteil Umgangsrecht, Gerichtsureil Umgangsrecht

Wir möchten hier auf 2 Punkte eingehen:
  1. Die Besonderheiten eines Urteils zum Umgangsrecht
  2. Herausragende Urteile zum Umgangsrecht mit Beispielcharakter für die Umgangsgestaltung

(1) Die Besonderheiten eines Urteils zum Umgangsrecht:

In einem Urteil, das in diesem besonderen Fall Beschluss heißt, legt das Gericht den Umgang mit dem Elternteil fest. Dabei trifft es möglichst vollstreckbare Klauseln um zu gewährleisten, dass der Umgang immer von sich aus ermittelbar ist.
Auf klare und nachvollziehbare Klauseln können Sie während des Prozesses hinwirken, indem Sie versuchen, eine möglichst detaillierte Umgangsvereinbarung zu gestalten. Verwenden Sie Ihre Aufmerksamkeit auch schon im Vorfeld des Prozesses darauf und bereiten Sie sich gut vor. Insbesondere sollten Sie Ihren Urlaub, Ihre freien Tage und Ihre Arbeitszeit kennen und diese dem Richter mitteilen. Weiterhin denken Sie an Geburtstage der Großeltern, Halb- und Stiefgeschwister und sonstige Ehrentage.

Außerdem sollten Sie sich vorab darüber klar werden, was während und außerhalb von Ferien passiert. Es ist zum Beispiel denkbar, dass der Rhythmus des Umgangs jede ungerade Woche festgesetzt wird. Dies würde bedeuten, dass Feiertage und Ferien den Umgang nicht unterbrechen - was zur Folge hätte, dass, egal, ob Ferien oder Feiertagen sind oder nicht, der Rhythmus des Umgangs unverändert bleiben würde. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass auf Ferien und Feiertage Rücksicht genommen wird, dazu also gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, und nur außerhalb dieser Zeiten der normale Rhythmus des vereinbarten Umgangs zum tragen kommt.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Sie sollten sich aber bei der mündlichen Verhandlung klar sein, was Sie wollen und entsprechend darauf hinwirken.

Nachdem Sie ein Urteil erhalten haben, überprüfen sie es genau und möglich zeitnah.

Sollten sie mit dem Ausgang des Verfahrens nicht zufrieden sein, können sie ins Rechtsmittel gehen. Dieses ist aber an ein Frist gebunden - daher ist eine baldige Überprüfung des Urteils zu empfehlen, auch wenn es ihnen schwer fallen sollte.

Falls Sie Sich anwaltlich Vertreten lassen, vereinbaren sie unbedingt noch einen Termin beim Anwalt, der nach der schriftlichen Urteilsverkündung liegt, um erhaltenes Urteil und mögliches Erheben von Rechtsmittel zu besprechen.
Nach dem fruchtlosen Verstreichen der Frist zur Erhebung von Rechtsmitteln sind weitere rechtliche Schritte wesentlich schwer - daher ist die Frist unbedingt zu halten.

[ Zum Seitenanfang ]


(2) Herausragende Urteile zum Umgangsrecht mit Beispielcharakter für die Umgangsgestaltung.

Gerichte müssen immer wieder Urteile treffen, die Auswirkungen für die Gestaltung von Umgang über den Einzelfall hinaus haben. Folgende Urteile sollten daher erwähnt werden:

1. Entzug der elterlichen Sorge

Das Oberlandgericht Rostock [ 22 ] hat entschieden, dass der Entzug eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht kommt, wenn das sorgeberechtigte Elternteil die Zustimmung zur Begutachtung verweigert. Im dortigen Sachverhalt war ein gerichtliches Umgangsverfahren anhängig und der sorgeberechtigte Elterteil verweigerte ohne die Nennung eines sachlichen Grundes die Zustimmung zur Begutachtung des Kindes, das zur Entscheidungsfindung im Verfahren einbezogen werden musste.

Daraufhin hat das Gericht einen Teilbereich der elterlichen Sorge entzogen, um die Begutachtung des Kindes doch noch durchführen zu können. Weiterhin hat das Gericht auch verfügt, dass der Gerichtsvollzieher durchaus beauftragt werden kann, auch unter Anwendung von Gewalt, das Kind der Kindesmutter wegzunehmen und dem Pfleger zu übergeben. Dies sei zur Durchsetzung des Rechtes notwendig und muss somit geduldet werden, führte das Gericht aus.


2. Ausfall von Umgang

Weiterhin wurde auch immer wieder in Bezug auf die Durchsetzung des Umgangs durch die Gerichte geurteilt, so dass der ausgefallene Umgang oder die Verweigerung des Umgangs die Verletzung eines absoluten Rechtes darstellt und somit zum Schadenersatz berechtigt. Insbesondere hat das Oberlandesgericht Frankfurt [ 18 ] angemerkt, dass das Umgangsrecht ein absolutes Recht sei und damit eine Verletzung dieses Rechtes eine Rechtsverletzung, nach § 823 BGB, darstelle. Der § 823 BGB sagt, dass, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Daher führt die Verweigerung des Umgangs auch zu einer Schadenersatzpflicht.


3. Umgangsrecht des biologischen Vaters

Weiterhin wurde schon im Jahre 2006 klar gestellt, dass der biologische Vater kein Umgangsrecht hat, so unter anderen, OLG Karlsruhe [ 19 ]. Der biologische Vater ist der Mann, der das Kind wirklich gezeugt hat. Dieser kann, sollte beispielsweise die Mutter bei der Geburt verheiratet gewesen sein, nicht der rechtliche Vater des Kindes sein - denn der rechtliche Vater eines Kindes einer verheiratet Frau ist der Ehemann. Dieser biologische Vater hat kein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn zwischen dem biologischen Vater und dem Kind keine soziale familiäre Beziehung und kein sozial-familiäres Band besteht, so das Gericht.



[ zurück ]      [ weiter ]  


Fragen und Antworten

Taggs Umgangsrecht
ändern
Änderungen
ALG II
andere Dritte
Antrag
Arbeitslosengeld
Ausfall
Ausland
begleitet
Beratung
Besuchsrecht
Bitten eines Kindes
Bundesverfassungsgericht
Dauer
durchsetzen
Entfernung
Entscheidung
Fahrtkosten
Feiertage
Ferien
Festtage
Geburtstage
Gerichtsurteil
Geschwister
Gesetz
Großeltern
Gutachten
Hilfe
Jahre
Jugendamt
Kind
Kosten
Krankheit
Mehrbedarf
Modell(e)
Mutter
Nestmodell
PAS
Pflicht
Regelung
Regelungen
Residenzmodell
Richtlinien
Scheidung
SGB XII
Sorgerecht
Sozialleistungen
Trennung
Umfang
uneheliches Kind
Unterhalt
Vater
Verfügung
verhindern
wann
Was bedeutet das
Wechselmodell
Weihnachten
wie oft
will kein
Zeiten

Startseite

[ Zum Seitenanfang ]


Gutachten Umgangsrecht Umgangsrecht Besuchsrecht Gerichtskostenrechner Begleiteter Umgang, Modell Umgangsrecht Anwaltskostenrechner Umgangsrecht Antrag Gesetz Umgangsrecht Bundesverfassungsgericht Umgangsrecht Entscheidung Gerichtskosten Umgangsrecht Umgangsrecht bei Krankheit, Ausfall Umgang Umgangsrecht Unterhalt Umgangsrecht Umfang Umgangsrecht wie oft Umgangsrecht durchsetzen Scheidungskosten Umgangsrecht Ferien Prozesskostenhilfe Prozeßkostenhilfe kein Umgangsrecht, Umgangsrecht verhindern, kein Umgang, Umgang verhindern Scheidungsantrag Umgangsrecht Weihnachten, Umgangsrecht Feiertage Umgangsrecht Pflicht Was bedeutet Umgangsrecht Umgangsrecht Kind/ Umgangsrecht Kinder Umgangsrecht wann Parental-Alienation-Syondrom (PAS) Umgangsrecht Mutter Verfügung Umgangsrecht Umgangsrecht Ausland, Umgangsrecht im Ausland Umgangsrecht SGB, ALG 2 (ALG II) Umgangsrecht Prozesskostenhilfe (PKH) Verfahrenskostenhilfe Regelung Umgangsrecht - Umgangsrecht regeln Umgangsrecht Vater/ Umgangsrecht Väter Kosten Umgangsrecht Umgangsrecht Richtlinien Umgangsrecht uneheliches nichteheliches Kind Antrag Umgangsrecht - Umgangsrecht beantragen Änderungen Umgangsrecht ändern Anwaltskosten Umgangsrecht Umgangsrecht Entfernung Umgangsrecht Geschwister Umgangsrecht Fahrtkosten Kosten Umgangsrecht Umgangsrecht Regelungen Umgangsrecht Geburtstag Sorgerecht Umgangsrecht Scheidung Trennung neues Umgangsrecht Umgangsrecht Großeltern Scheidung Umgangsrecht, Trennung Umgangsrecht Jahre Umgangsrecht Umgangsrecht Dauer, Umgangsrecht Zeiten Jugendamt Umgangsrecht Beratung Umgangsrecht, Hilfe Umgangsrecht


© www.umgangsrecht.org 2009 - 2012
|  
Impressum | Kontakt | Quellenverzeichnis | Über diese Webseite | Webmaster |
MzguMTA3LjE3OS4yMzk6OjIwMTIuMDIuMDggMTM6MDA6NDM=
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Google+.
 
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Twitter
 
1 Klick mehr für mehr Datenschutz: Der erste Klick aktiviert den Button, der zweite sendet dann (wie gewohnt) die Empfehlung an Facebook